Autor Thema: Gewährung eines freestyle Navigators durch die Rentenversicherung  (Gelesen 2204 mal)

Offline bonsai

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Hat schon mal jemand das Gerät von einem Rentenversicherungsträger bewilligt bekommen, weil er es zur Weiterausübung seines Berufes z.B. als Busfahrer benötigt? Ich besitze selbst eins und bin davon überzeugt, dass damit das Risko von Unterzuckerungen so minimiert werden kann, dass eine gefahrlose Fortsetzung der Tätigkeit möglich ist. Stattdessen will  die RV eine Umschulung bewilligen.http://www.forum.diabetesinfo.de/forum/Smileys/normal/thumbsdown2.gif

Offline Joa

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Mit einer schriftlichen Bescheinigung der Führerscheinbehörde, dass diese einem konkreten Typ 1 Diabetiker bei Nutzung eines CGMS den P-Schein zubilligt, der ansonsten nicht mehr erteilt wird, sollte eine gute Aussicht bestehen, den Rentenversicherungsträger zu überzeugen, ggf. auch auf dem Rechtsweg.

Ich habe allerdings ein paar Zweifel, ob da die Führerscheinbehörde mitgeht.

Gruß
Joa
Typ 1 seit 85;  Pumpe seit 1988; P 754/Apidra

Offline Joerg Moeller

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Die Zweifel teile ich und erhöhe um die Hoffnung, daß sie es nicht tut!

Ich möchte jedenfalls keinen am Steuer eines Busses wissen, bei dem die Hypogefahr so hoch ist daß er schon ein CGMS braucht.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline bonsai

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Es geht ja genau darum, dass man mit Hilfe der Warnfunktion der freestyle navigators Hypos beinahe zu 100 % ausschließen kann. Insofern dürfte das Gefährdungsrisiko eines Typ 1 Diabetikers als Busfahrer o.ä. gegen 0 gehen und eine Fortsetzung des Berufes möglich sein. Die Empfehlungen der Diabete4sgesellschaft stammen ja noch aus einer Zeit, wo es diese technischen Möglichkeiten gar nicht gab. Dies gilt m.E. sowohl für gut eingestellte Diabetiker (wäre sicher eine Grundvoraussetzung) als u.U. auch für solche, die gelegentlich Hypos haben (sind wir doch ehrlich, wer hat die denn nicht?).

Offline Joerg Moeller

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Das sehe ich nicht so positiv wie du. Geräte können Fehler haben oder falsch bedient werden. Kommt es zu einer Hypo braucht der Fahrer eine Pause (und dann kommt der Fahrplan ins schleudern).
Kommt es zu einem Unfall und es wird bekannt daß der Fahrer Insulin nimmt wird der Arbeitgeber in ziemliche Erklärungsprobleme kommen. Wer um Risiken weiß und die nicht hinreichend berücksichtigt handelt grob fahrlässig. Ich glaube nicht daß sich ein Arbeitgeber dem aussetzt.

Und denk mal nach: wenn die CGM Systeme so zuverlässig sind - warum werden sie dann nur als flankierende Maßnahme zusätzlich zur herkömmlichen Messung empfohlen, warum soll man dann nicht ganz auf normale Messungen verzichten?

Es ist sicher absolut scheiße, wenn man durch eine Erkrankung berufsunfähig wird. Aber ich könnte nicht damit leben, daß ich eine potentielle Gefahr für andere darstelle.

Viele Grüße,
Jörg
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Offline Llarian

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Es geht ja genau darum, dass man mit Hilfe der Warnfunktion der freestyle navigators Hypos beinahe zu 100 % ausschließen kann.
Nein, definitiv nicht. Ich habe drei Monate ein CGMS getragen wegen mehrfacher schwerer Hypos und fehlender Hypowahrnehmung. Die Geräte messen nicht im Blut sondern im Zwischenzellwasser und hinken so systembedingt dem Blut bis zu 20 Minuten hinterher. Dazu kommt auch die die Messungenauigkeit. Es gab Situationen, in denen ich halb weggetreten und schweißnass auf dem Bett sass, von meinem Freund mit Traubenzucker vollgepumpt und das CGMS hat die ganze Zeit Werte zwischen 90 und 100mg/dl angezeigt. Es kann Hypos vermeiden helfen, die langsam genug sind, die schnellen fasst es definitiv nicht. Sich als Busfahrer auf darauf zu verlassen, wäre fahrlässig.

Grüße
Anja

Offline unknown

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Da die Geräte im Zwischenzellwasser messen und keinen BZ gibt es da wie Anja geschrieben hat einen Unterschied.
Vor allem wenn sich die Konzentrationen schnell ändern.

Es geht ja genau darum, dass man mit Hilfe der Warnfunktion der freestyle navigators Hypos beinahe zu 100 % ausschließen kann. Insofern dürfte das Gefährdungsrisiko eines Typ 1 Diabetikers als Busfahrer o.ä. gegen 0 gehen und eine Fortsetzung des Berufes möglich sein.

Das Problem ist das zu beinahe zu 100% annimmst und das Risiko gegen 0 gehen sollte aber nicht 0 ist.
Damit kommst du bei der Versicherung, Berufsgenossenschaft,.... nicht durch. Das ist zu wenig.