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Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes

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AmeLei:
Ich bin ja auch Typ 2 Diabetikerin und wenn ich das Antwortschreiben der KV richtig deute, dann gibt es auch für nichtinsulinpflichtige Diabetiker keine Höchstgrenzen pro Quartal. Der Arzt muss es halt nur richtig "verkaufen", wenn er mehr Streifen verordnet.

Ich bin z.B. so eine Schludertante, wenn ich keine Werte sehe, dann richte ich mich auch nicht danach. Seit ich regelmäßig messe, habe ich die BZ-Werte viel besser im Griff. Aber das reicht sicherlich nicht als Begründung, fürchte ich.  :-\

Joerg Moeller:

--- Zitat von: Andi am April 24, 2014, 23:24 ---
--- Zitat von: Päonie am April 24, 2014, 23:04 ---Und ich habe seit Dienstag die Aussage der Diabetes-Assitentin, dass es doch eine Obergrenze gibt.

--- Ende Zitat ---

Hat sie das schriftlich? Wenn nein, dann interessiert's nicht.

--- Ende Zitat ---

Sie wird das so ähnlich sehen, wenn man ihr etwas unter die Nase hält, das man sich im Internet ausgedruckt hat.  ;D


--- Zitat ---Solltest Du eine Erkältung haben, ist engermaschiges Testen angesagt. Was diese Diab-Assi da erzählt, ist in meinen Augen eine Fahrlässigkeit!

--- Ende Zitat ---

Naja, Tablettis passen ihre Dosis im Allgemeinen ja nicht an. Daher wird da auch kein engmaschiges Messen empfohlen.

Nur nochmal zur Erinnerung: wir haben ein Recht auf ausreichende Versorgung. Leider keins auf optimalste Versorgung. (Sonst bekäme ja auch jeder der es möchte ein CGMS...)

Und nein: richtig finde ich das auch nicht. Selbst jemand der nur Basistherapie betreibt könnte von BZ-Messungen (oder einem CGMS) profitieren, weil er dann sieht, wie sich bestimmte Aktivitäten/Ernährungsweisen auf seinen BZ auswirken.

Viele Grüße,
Jörg

Andi:
Hallo Jörg


--- Zitat von: Joerg Moeller am April 28, 2014, 16:47 ---Naja, Tablettis passen ihre Dosis im Allgemeinen ja nicht an. Daher wird da auch kein engmaschiges Messen empfohlen.

--- Ende Zitat ---

Ich hab inzwischen schon bemerkt, dass hier oral therapiert wird.
Somit ist mein Posting eigentlich sinnlos gewesen :-(


Gruß Andi

Trüffel:
Ich kopier das nochmal direkt hier rein:
Schließlich wollte Ebert auch eine Unklarheit bei nicht insulinpflichtigem Diabetes ausräumen: viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nicht insulinpflichtigem Typ2-Diabetes nur maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“ – und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen.

Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal !“


Für mich heißt das klar und deutlich, dass ich als oral therapierender Diabetiker auch mehr als 50 Teststreifen bekomme.

Viele Grüße
Trüffel

AmeLei:
So hatte ich es auch verstanden, Trüffel.
Mein Hausarzt wollte mir heute morgen erklären, dass das anders sein und nur insulinpflichtige Diabetiker überhaupt Anspruch auf Teststreifen haben (also quasi NULL Teststreifen bei oraler Therapie).
Ich hatte aber diesen Artikel und die beiden Briefe ausgedruckt und ihm mitgenommen. Er will sich das jetzt mal in Ruhe anschauen.
Ich hoffe dann, dass er mir beim nächsten Besuch auch welche verschreibt.

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