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Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes

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Trüffel:
Das ist doch schon etwas, wenn er sich das mal anschauen will.
Hoffentlich nimmt er sich die Zeit dazu.

Viel Glück!

Viele Grüße
Petra

AmeLei:
Da bin ich ganz zuversichtlich. Er hat direkt gefragt, ob er das behalten darf, um das in Ruhe durchzulesen. Er ist ein wirklich gründlicher Arzt und für den Fall, dass ich mal mehrere gesundheitliche Probleme ansprechen will, hat er mir angeboten, dass ich anrufe und mir den letzten Termin geben lasse. Er meinte, dann könne er sich Zeit nehmen, die Sprechstundenhilfen könnten schon heimgehen und bei einem Kaffee könnten wir alles besprechen, was ich wissen will. Welcher Arzt macht sowas heute noch?

Joerg Moeller:

--- Zitat von: Trüffel am April 29, 2014, 10:43 ---Ich kopier das nochmal direkt hier rein:
Schließlich wollte Ebert auch eine Unklarheit bei nicht insulinpflichtigem Diabetes ausräumen: viele Ärzte gehen nämlich davon aus, dass sie bei nicht insulinpflichtigem Typ2-Diabetes nur maximal 50 Teststreifen pro Quartal verschreiben dürften. Das stimmt aber nicht, denn der Text in der Arzneimittel-Richtlinie spricht nur von einer „Behandlungssituation“ – und eine solche kann auch mehrmals pro Quartal vorkommen.

Auch hier hat die KV klar bestätigt: „Es gibt keine Begrenzung auf das Quartal !“


Für mich heißt das klar und deutlich, dass ich als oral therapierender Diabetiker auch mehr als 50 Teststreifen bekomme.

Viele Grüße
Trüffel

--- Ende Zitat ---

Für mich nicht. Oder wäre ich auch verpflichtet Banken auszurauben, wenn Oliver Ebert, bzw. diese eine KV das von mir verlangen?

Viele Grüße,
Jörg

Päonie:
Nun muss ich wohl was ergänzen.
Mein Diabetologe hat mir die Aufgabe gestellt, 2 mal in der Woche einen Tage lang den BZ-Wert zu ermitteln.
Nüchtern und 4 mal nach den Mahlzeiten.
Und aufzuschreiben, was ich an diesen Tagen gegessen und getrunken habe.
Er hat mich nach dem von mir verwendeten Gerät gefragt (kostenloses Test-Gerät aus der Apotheke, contour xt) und hat mir 2 x 50 Teststreifen verschrieben.
Die reichen also für 20 Tage BZ-Messungen, d. h. 10 Wochen, also bis Mitte Juni.
Der nächste Termin zu HbA1c-Bestimmung ist Anfang Juli.
Ich kann also messen.
Das es mir für den Anfang nicht reicht, ist meine Sache.

@AmeLei: den Arzt solltest du besonders pfleglich behandeln.
Ich habe von meiner Hausärztin Tabletten und eine Broschüre von 16 Seiten bekommen, nach deren Lesen habe ich mich nicht getraut, überhaupt etwas zu essen.   :unschuldig:
Und dann sollte ich nach 10 Wochen wiederkommen, damit sie den Langzeitzucker testen kann.
Hab ich ja schon in meiner Vorstellung beschrieben.
Aber den Anmeldebogen zum Vorsorgeprogramm durfte ich noch unterschreiben.

@Trüffel: mehr als 50 bekommen kann, wenn der Arzt einen Grund dafür hat.
So sehe ich das inzwischen.
Und so ist es wohl auch eher gemeint.
Ich habe den konkreten Text der Arzneimittel-Richtlinie noch nicht gelesen.

Kla_Ki:
Was Herr Oliver Ebert schriftlich hat oder nicht, spielt doch keine Rolle.
Ob und wieviel Bz-Teststreifen verordnet werden entscheidet der behandelnde Arzt.
Und dann gibt es noch den   Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Und dieser G-BA hat 2011 eine Verordnungseinschränkung bei Harn- und Blutzuckerteststreifen für nicht insulinpflichtige Diabetiker beschlossen. 

--- Zitat ---Abgesehen von diesen ganzen undurchsichtigen Regelungen, wünsche ich jedem das Sie/Er die benötigten Bz-Teststreifen bekommt.
--- Ende Zitat ---

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