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Keine Verordnungsobergrenze für Teststreifen bei insulinpflichtigem Diabetes

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Frau_Holle:
Ja und die Ausnahmefälle können sich so häufen, dass weit mehr als die in den Köpfen umherschwirrenden 50 Teststreifen bei Typ 2 ohne Insulinbehandlung notwendig sind. Im Prinzip wird das in der Auskunft der kassenärztlichen Vereinigung halt noch konkreter dargestellt.
Also: Nicht locker lassen - genügend Teststreifen müssen her.

Kla_Ki:
@Manuela

--- Zitat ---Ja und die Ausnahmefälle können sich so häufen
--- Ende Zitat ---
Selbstverständlich, ich will ja keinem seine Bz-Teststreifen absprechen.
Aber die Frage bezog sich auf den Artikel von  Rechtsanwalt Oliver Ebert „Offizielle Bestätigung einer kassenärztlichen Vereinigung schafft Klarheit“
Und da heißt es
--- Zitat ---Es liegt damit nun erstmals eine klare und unmissverständliche Bestätigung einer offiziellen Stelle vor, dass es keine Obergrenze zur Verordnung von Blutzuckerteststreifen zur Behandlung von insulinpflichtigen Diabetes-Patienten gibt.
--- Ende Zitat ---
Im Profil von Päonie steht, Therapie: Tabletten, deswegen habe ich Sie auf die Verordnungseinschränkung bei Blutzuckerteststreifen hingewiesen.

Frau_Holle:
@Klaus

Tschuldigung, falls mein Beitrag falsch ankam. Ich wollte Deine Aussage lediglich ergänzen. Tut mir leid, falls es missverständlich war.

Klar wird es trotz logischer Begründung eventuelle für Päonie schwierig, die notwendigen Teststreifen zu bekommen.

Kla_Ki:
@ Manuela,
ich fühlte mich von deinem Beitrag in keinster weise angegriffen. :)

Päonie:
Ich hatte da erst mal einen kleinen Denkfehler wegen der Verornung.
Zuuu viele Informationen in den letzen Wochen.
Und Bauchgrummeln.
Es wird besser. :mahl:

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