Autor Thema: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?  (Gelesen 12104 mal)

Offline Llarian

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #20 am: Oktober 19, 2006, 16:12 »


Wie schon erwähnt: Juristen denken anders, und mit Logik und gesundem Menschenverstand hat das nichts zu tun :knatschig:


Ja müssen sie ja zwangsläufig, da die Gesetze auch öfters unlogisch sind :zwinker:

Aber die sind doch von Juristen gemacht... also: Henne oder Ei?

Grüße
Anja

Offline chippy_2001

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #21 am: November 08, 2006, 07:54 »
Hallo,

nur ein kurzer Hinweis auf einen Artikel bei diabetes-world.net zu diesem Thema.

Gruß

chippy

Offline Adrian

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #22 am: November 08, 2006, 12:19 »
Zitat von: "Artikel, Link von chippy gepostet"

Im Extremfall ist der Arzt sogar dazu verpflichtet, die Straßenverkehrsbehörde zu informieren, sollte sich der Patient trotz der Warnungen hinters Steuer setzen.


Hm, das halte ich für sehr heikel.
Ich glaube, dass der Arzt, der das wirklich macht bald keinen einzigen Patienten mehr hat.

Auch, wenn es die ärztliche Schweigepflicht nicht mehr wirklich gibt. Spätestens mit Einführung der neuen Gesundheitskarte...

LG|Adrian
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Schnurble

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #23 am: November 08, 2006, 12:45 »
Soweit ich weiss, gilt: Wenn der Arzt eine Gefährdung Dritter befürchtet, und sie nicht anderweitig abwenden kann (Patient ist uneinsichtig und fährt trotzdem), dann ist er von der Schweigepflicht entbunden und darf/muss das melden...

LG,
Anja

Offline Adrian

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #24 am: November 08, 2006, 12:49 »

Soweit ich weiss, gilt: Wenn der Arzt eine Gefährdung Dritter befürchtet, und sie nicht anderweitig abwenden kann (Patient ist uneinsichtig und fährt trotzdem), dann ist er von der Schweigepflicht entbunden und darf/muss das melden...

LG,
Anja


Ja, trotzdem glaube ich, dass er dann Patienten verlieren wird.

LG|Adrian
Cozmo mit Humalog 

Offline Adrian

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #25 am: November 08, 2006, 12:50 »
Was mir nur eben kommt:

Hätte man hier vielleicht einen Tatbestand, wegen dem man vor Gericht gehen könnte (wenn schon nicht die Kärperverletzung) ;-)

Zumindest der Verdienstausfall in den ersten x Wochen in denen man Krankgeschrieben wurde sollte ersetzt werden.

LG|Adrian
Cozmo mit Humalog 

Offline chippy_2001

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #26 am: November 08, 2006, 12:59 »

Hätte man hier vielleicht einen Tatbestand, wegen dem man vor Gericht gehen könnte (wenn schon nicht die Kärperverletzung) ;-)

Zumindest der Verdienstausfall in den ersten x Wochen in denen man Krankgeschrieben wurde sollte ersetzt werden.

LG|Adrian

Dürfte schwierig werden. Zumindest in D gibt es ja in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und innerhalb der sechs Wochen sollte man das eigentlich gebacken kriegen. Einen Schaden hat natürlich der Arbeitgeber, aber der hat wohl niemand zum Verklagen.

Habe irgendwo mal gelesen, dass der Patient niemanden hat, den er wegen der Nicht-Mehr-Verordenbarkeit von Analoga juristisch belangen kann. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (oder wie der heißt) sei wohl kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt. Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.

chippy

Offline Joerg Moeller

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #27 am: November 08, 2006, 13:48 »

Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.


Die sind ganz arm dran: verschreiben sie kein Analogon mehr, obwohl es nötig gewesen wäre kann man sie für Schäden haftbar machen (wenn man den Schaden zweifelsfrei darauf zurückführen kann). Aber wenn sie es verschreiben, dann steht ihnen ein Papierkrieg ins Haus.
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Offline Adrian

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Re: Nach Umstellung auf Humaninsulin vorübergehend Fahrverbot?
« Antwort #28 am: November 08, 2006, 14:11 »

Dürfte schwierig werden. Zumindest in D gibt es ja in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und innerhalb der sechs Wochen sollte man das eigentlich gebacken kriegen. Einen Schaden hat natürlich der Arbeitgeber, aber der hat wohl niemand zum Verklagen.

Das gilt aber für Freiberufler nicht.
Außerdem: Man wird ja "mutwillig" für 6 Wochen krank gemacht. Wenn Person A eine Person B krankenhausreif prügelt, muss dann Person A nicht dem Arbeitgeber von B den Ausfall ersetzen?
Zitat

Habe irgendwo mal gelesen, dass der Patient niemanden hat, den er wegen der Nicht-Mehr-Verordenbarkeit von Analoga juristisch belangen kann. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (oder wie der heißt) sei wohl kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt. Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.

chippy


Ja, das ist das andere Problem: Wer ist verantwortlich. Der Arzt sicher nicht.
Den Bundesausschuß - wieso nicht? Wenn der Beschluss denn kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt war - ja dann gilt er ja gar nicht, oder?
Zumindest jedoch, denke ich, die Krankenkassen, die "aus Prinzip" keine Rabattverträge abschließen obwohl sie es könnten (die Hersteller den Rabatt gewähren).
Es gab ja welche, die sagen: "Nein, machen wir nicht, damit würden wir den Beschluss unterlaufen..." obwohl es dem Beschluss ja nicht um das Nichtverwende von KZA sindern um den Preis geht - Rabattverträge sogar gewünscht sind.

LG|Adrian
Cozmo mit Humalog