Dürfte schwierig werden. Zumindest in D gibt es ja in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und innerhalb der sechs Wochen sollte man das eigentlich gebacken kriegen. Einen Schaden hat natürlich der Arbeitgeber, aber der hat wohl niemand zum Verklagen.
Das gilt aber für Freiberufler nicht.
Außerdem: Man wird ja "mutwillig" für 6 Wochen krank gemacht. Wenn Person A eine Person B krankenhausreif prügelt, muss dann Person A nicht dem Arbeitgeber von B den Ausfall ersetzen?
Habe irgendwo mal gelesen, dass der Patient niemanden hat, den er wegen der Nicht-Mehr-Verordenbarkeit von Analoga juristisch belangen kann. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (oder wie der heißt) sei wohl kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt. Und der Doc, der wegen dieses Beschllusses kein Analoga mehr verschreibt, ist auch der falsche Adressat.
chippy
Ja, das ist das andere Problem: Wer ist verantwortlich. Der Arzt sicher nicht.
Den Bundesausschuß - wieso nicht? Wenn der Beschluss denn kein juristisch nachprüfbarer Verwaltungsakt war - ja dann gilt er ja gar nicht, oder?
Zumindest jedoch, denke ich, die Krankenkassen, die "aus Prinzip" keine Rabattverträge abschließen obwohl sie es könnten (die Hersteller den Rabatt gewähren).
Es gab ja welche, die sagen: "Nein, machen wir nicht, damit würden wir den Beschluss unterlaufen..." obwohl es dem Beschluss ja nicht um das Nichtverwende von KZA sindern um den Preis geht - Rabattverträge sogar gewünscht sind.
LG|Adrian