moin moin,
ich habe etwas mehr herausgefunden. Das Bundesverkehrsministerium hat sich natuerlich nicht gemeldet, das Strassenverkehrsamt fühlt sich auch nicht zuständig ... (wer eigentlich, wenn man etwas wissen will, bevor das Kind in den Brunnen fällt
).
Ich habe aber folgendes gefunden:
1. Im Buch "Diabetologie Kompakt" v. Prof. Schatz ist der Teil, den ich angedeutet habe, gut beschrieben. (Habe ich leider gerade verliehen).
2. folgende Internetseiten sind interessant:
www.diabetes-world.net/55687/auto-verkehr/diabetes-und-autofahrenwww.diabetespro.de/Diabetes-und-Fuehrerschein-Haeufige-Fragen-und-Diabetesetwas veraltet:
www.diabetes-forum.com/scripts/menu_archiv.asp?page=Archiv3&ID=240Dazu habe ich gerade gehört, dass die DDG (Deutsche Diabetes Gesellschaft) offiziel die Epfehlung herausgeben will / wird, dass bei guter BZ-Führung strenge Auflagen wie bisher reduziert werden sollten. Grundlage ist eine Studie, die nachgewiesen hat, dass auch insulinpflichtige Diabetiker nicht häufiger Verkehrsunfälle verursachen als alle Anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich bleibe der Sache weiter auf der Spur.
Ich habe übrigens im Rahmen dieser Suche gefunden, dass insulinpflichtige Diabetiker in den USA sogar Flugscheine erwerben können (nur zu Privatflügen). Mit dem darf man dann auch in Europa fliegen .... aber das wird wohl meine nächste Recherche ...!
drolli