Autor Thema: LKW und Insulin  (Gelesen 4924 mal)

Offline drolli

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LKW und Insulin
« am: Oktober 24, 2007, 21:22 »
Hallo Ihr,

hat irgendjemand Infos zu den Auflagen, als insulipflichtiger Diabetiker LKW fahren zu dürfen? Ich meine, dass es durch die EU generell erlaubt ist mit auflagen, kann aber nichts gutes dazu finden !  :kratz:

Vielen Dank    :super:

drolli

Offline Joerg Moeller

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #1 am: Oktober 24, 2007, 22:44 »
Ich glaube nicht, daß das bundeseinheitlich geregelt ist. Von daher würde ich mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen. Ohne einen guten Diabetologen, der dir die Tauglichkeit bestätigt wird das aber schwer werden.
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Offline MaKe

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #2 am: Oktober 25, 2007, 05:32 »
Hallo drolli,

lese dir mal die folgende Seite durch und bestelle dir ggf. die Broschüre die ganz am Ende aufgeführt wird.
So wie ich das verstehe, darfst du generell ersteinmal keinen LKW mehr fahren, zumindest nicht wenn du Insulin spritzt.
Über Ausnahmen davon wird nur mit einem ausführlichen ärztlichen Gutachten entschieden.

Viele Grüße
Mathias  :)
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Offline hajoma

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #3 am: Oktober 25, 2007, 06:53 »
Hallo Drolli,
ich bin seit vielen Jahren im Besitz des Führerscheins für LKW und darf immer noch alles fahren. Einzig den KOM-Schein bin ich 1996 los geworden, d. h., ich habe ihn nicht neu verlängert, da es damals hieß, DM'ler dürften keine Personenbeförderung machen. Das hat sich meines Wissens nach aber auch schon geändert.
Was ich allerdings machen mußte, ist die vorgeschriebene Untersuchung wegen meinem Alter von 50 Jahren. Diesen Blödsinn haben sich "Fachleute" ausgedacht und in der STVO festgelegt. ICh muß nebenher noch alle 2 JAhre dem Straßenverkehrsamt ein Gutachten von einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung ( Was immer das bedeutet) vorlegen. Ist unverständlich, da ein Gutachten eines Diabetologen, der mich jahrelang nicht kennt, nicht ausreicht. Aber eine kurze Untersuchung eines Arztes, der mich noch nie gesehen hat, ist in Ordnung.
Das verstehe, wer will. Ich nicht.

In diesem Sinne
Achim

Offline Llarian

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #4 am: Oktober 25, 2007, 09:39 »

Was ich allerdings machen mußte, ist die vorgeschriebene Untersuchung wegen meinem Alter von 50 Jahren. Diesen Blödsinn haben sich "Fachleute" ausgedacht und in der STVO festgelegt.

Verschiedene körperliche und kognitive Aspekte verändern sich mit zunehmendem Alter. Bei einigen schneller, bei anderen langsamer, bei einigen mehr, bei anderen weniger. Da die Behörden keine Glaskugel haben, um die nicht mehr fahrtauglichen herauszufinden, aber für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich sind, machen sie das halt mit Untersuchungen. Nachdem vor kurzem mal wieder 500m vor meiner Haustür ein 83jähriger beim Überfahren einer roten Ampel eine Frau getötet hat und einen Vater samt Tochter überfahren (dem Vater wurden beide Beine abgetrennt), würde ich mir sowas auch für alle Führerscheinklassen wünschen.

Zitat
ICh muß nebenher noch alle 2 JAhre dem Straßenverkehrsamt ein Gutachten von einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Zusatzausbildung ( Was immer das bedeutet) vorlegen. Ist unverständlich, da ein Gutachten eines Diabetologen, der mich jahrelang nicht kennt, nicht ausreicht. Aber eine kurze Untersuchung eines Arztes, der mich noch nie gesehen hat, ist in Ordnung.
Das verstehe, wer will. Ich nicht.

Man geht davon aus, daß ein langjähriges Vertrauensverhältnis einer objektiven Beurteilung im Wege stehen könnte, weil der Arzt die Neutralität verloren haben könnte. Da es aber um eine Entscheidung geht, die über das Leben anderer Verkehrsteilnehmer geht, läßt man die Sache von einem unabhängigen begutachten.

Grüße
Anja

Offline drolli

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #5 am: Oktober 25, 2007, 19:17 »
moin moin,

vielen Dank für die Hilfe !! :super:


Ich glaube nicht, daß das bundeseinheitlich geregelt ist. Von daher würde ich mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt nachfragen. Ohne einen guten Diabetologen, der dir die Tauglichkeit bestätigt wird das aber schwer werden.

Da werde ich noch einmal anfrage
n, ich habe vorhin bereits eine Email an das Bundesverkehrsministerium geschickt. Wenn ich eine Nachricht bekomme, stelle ich sie hier rein.


...lese dir mal die folgende Seite durch und bestelle dir ggf. die Broschüre die ganz am Ende aufgeführt wird.
So wie ich das verstehe, darfst du generell ersteinmal keinen LKW mehr fahren, zumindest nicht wenn du Insulin spritzt.
Über Ausnahmen davon wird nur mit einem ausführlichen ärztlichen Gutachten entschieden.

Vielen Dank auch dafür; die Broschüre ist allerdings von 2004, soweit ich weiss hat sich seitdem durch das EU-Recht etwas geändert.

Bis dahinn

drolli


Offline hajoma

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #6 am: Oktober 25, 2007, 20:50 »
Zitat
Verschiedene körperliche und kognitive Aspekte verändern sich mit zunehmendem Alter

Das mag wohl unbestritten sein, aber ich denke, die meisten können das durch eine größere Erfahrung wettmachen.
So schlimm das auch ist, wenn ein sehr alter Mensch einen anderen im Straßenverkehr ein Leid zufügt, sollte doch nicht vergessen werden, daß die überwiegenden Unfälle mit Todesfolge von sehr jungen Fahrer/innen verursacht werden.
Ich jedenfalls würde es begrüßen, daß nicht gleich einen 18-jährigen alles erlaubt wird. Ich könnte mir vorstellen, daß es besser wäre, eine Stafflung einzuführen. Z.B. bis 25 max. 50 PS, bis 28 80 PS. So könnten sicher auch einiges an Verkehrsunfällen verhütet werden. Aber solange es noch so ist, daß Papa dem Sprößling zum bestandenen Abi eine GTI vor die Tür stellt, wird sich nichts ändern.
Zitat
Man geht davon aus, daß ein langjähriges Vertrauensverhältnis einer objektiven Beurteilung im Wege stehen könnte

Ich sehe das etwas anders. Ich denke, mein Diabetologe kann, da ihm viel mehr Informationen über den Verlauf meiner Krankheit vorliegen, viel besser über meine Fahrtauglichkeit entscheiden, wie ein Arzt, der nichts von mir weiß außer dem, was ich ihm erzähle.
Aber so sieht jeder das anders.
In diesem Sinne
Achim

Offline Joa

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #7 am: Oktober 25, 2007, 21:43 »

Zitat
Man geht davon aus, daß ein langjähriges Vertrauensverhältnis einer objektiven Beurteilung im Wege stehen könnte

Ich sehe das etwas anders. Ich denke, mein Diabetologe kann, da ihm viel mehr Informationen über den Verlauf meiner Krankheit vorliegen, viel besser über meine Fahrtauglichkeit entscheiden, wie ein Arzt, der nichts von mir weiß außer dem, was ich ihm erzähle.


Mmmh, vermutlich hat Dein Diabetologe da schon einen besseren Überblick, als Gutachterarzt "XYZ".
Aber was würdest Du zu Deinem Diabetologen sagen, wenn er seine objektivierte Einschätzung:

"Aufgrund der Sachverhalte A... B... C... muss ich leider zu der Einschätzung gelangen, dass Herr Achim Hajoma zwar insgesamt seinen Stoffwechsel gut führen kann, aber dass ich Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer und meines Patienten selber durch hypoglykämisch bedingte Bewusstseinseinschränkungen nicht verantwortlich ausschließen kann."

Und die Pappe wäre weg.  :staun:

Daher ist es grundsätzlich nach meiner Ansicht nicht nur ok, sondern sogar erforderlich, dass eine objektive Begutachtung von Gefährdungssachverhalten nicht durch Personen aus dem Umfeld des Begutachteten erfolgt. Eine Stellungnahme des behandelnden Arztes ist allerdings dabei sicher zu einzufordern.

Eine Aussage über die Qualität der Begutachtung durch bestellte Gutachter, will ich jetzt und hier aber nicht machen. Das Verfahren sollte aber genormt und ziemlich bekannt sein.
Die Entscheidung wird aber letztlich ggf. ein Verkehrsrichter zu treffen haben. Der allerdings an eindeutigen Gutachtenaussagen auch schwerlich vorbei käme.

Gruß
Joa


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Offline chippy_2001

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #8 am: Oktober 26, 2007, 13:11 »

Daher ist es grundsätzlich nach meiner Ansicht nicht nur ok, sondern sogar erforderlich, dass eine objektive Begutachtung von Gefährdungssachverhalten nicht durch Personen aus dem Umfeld des Begutachteten erfolgt. Eine Stellungnahme des behandelnden Arztes ist allerdings dabei sicher zu einzufordern.


Da stimme ich voll und ganz zu. Problem ist aber, dass viele dieser berechtigten Gutachter von Diabetes nicht wirklich Ahnung haben. Ich kenne Fälle, bei denen der Gutachter Diabetes gerade so mal buchstabieren konnte.
Dabei kommen dann oft auch putzige Auflagen raus, z.B. BZ-Messen vor jeder Fahrt. Prima Sache. Der Patient fährt samstags zum Einkaufen, misst vor der Abfahrt in der Garage. Stopp beim Bäcker für zwei Brötchen. Anschließend wieder messen, denn er hat das Fahrzeug ja abgestellt. Dann geht's zum Metzger mit anschließendem messen...
Wenn in dem Gutachten steht vor jeder Fahrt und es passiert was, weil der Patient nach dem Bäcker nicht gemessen hat, findet sich sicher ein Jurist, der deswegen die Pappe kassiert.  :mauer:

chippy

Offline Llarian

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Re: LKW und Insulin
« Antwort #9 am: Oktober 26, 2007, 13:39 »

Wenn in dem Gutachten steht vor jeder Fahrt und es passiert was, weil der Patient nach dem Bäcker nicht gemessen hat, findet sich sicher ein Jurist, der deswegen die Pappe kassiert.

Kennst Du Fälle in denen das passiert ist oder hast Du da mal eine Quelle?

Grüße
Anja