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Allgemeiner Bereich
Lohnsteuerausgleich / Österreich
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Autor
Thema: Lohnsteuerausgleich / Österreich (Gelesen 2796 mal)
manwe
Sr. Member
Beiträge: 413
Country:
Diabetestyp: DM 1
Therapie: Insulin-Pen
Lohnsteuerausgleich / Österreich
«
am:
November 05, 2007, 12:00 »
Frage an meine Landsleute:
Kann man beim Lohnsteuerausgleich den pauschalen Freibetrag für Zuckerkrankheit geltend machen, auch wenn keine Behinderung beantragt wird?
Hat da jemand Erfahrung von Euch?
LG
Charly
Gespeichert
DM1 seit 04/2006, ICT (Levemir/NovoRapid), FreeStyle Libre
Angela
Global Moderator
Special Member
Beiträge: 6660
Country:
jedem das seine, mir am meisten!
Diabetestyp: DM 1
Therapie: Insulin-Pen
Re: Lohnsteuerausgleich / Österreich
«
Antwort #1 am:
November 05, 2007, 12:50 »
Also ich hab ja die Behinderung beantragt und eine Kopie ans Finanzamt geschickt. Aber es geht anders auch, aber das weiß Martin. Ich sag ihm er soll dir antworten. Man kann direkt beim FA auch was beantragen.
Oder weiß Ludwig Bescheid?
Gespeichert
**************
LGAngela
Susanne
Alpha-Team
Sr. Member
Beiträge: 323
Country:
Ärztin für Allgemeinmedizin in Wien
Diabetestyp: ---
Therapie: ---
Re: Lohnsteuerausgleich / Österreich
«
Antwort #2 am:
November 06, 2007, 12:31 »
Hallo,
Ja kann man - einfach den behandelnden Arzt;) um eine formlose Bestätigugn bitte und die dem FA vorlegen, am besten zusammen mit dem Jahresausgleich
Susanne
Gespeichert
Die Zuckertante grüßt und wünscht allzeit gute Werte!
http://blog.zuckertante.at
Martin3712
Full Member
Beiträge: 101
Re: Lohnsteuerausgleich / Österreich
«
Antwort #3 am:
November 09, 2007, 21:01 »
Ich weiß es nicht genau, aber früher hat eine "reine ärztliche Bestätigung" NICHT gereicht. Man mußte sich die "Minderung der Erwerbstätigkeit" von einem "Amtsarzt" (war früher das Problem mit dem Führerschein) bestätigen lassen. Doch unsere Bundesregierung hat diese Bestimmung geändert und verlangt heute soweit ich es weiß, die Bestätigung vom Bundessozialamt bzw. bei einer Minderung unter 25% den Ablehnungsbescheid, weil darin der genaue Prozentsatz der Minderung stehen muß.
Aber ganz genau weiß ich es nicht und daher empfehle ich eine Literatur unter
https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/stb_D_17.1.07_web.pdf
==> i hope it could help
Mit ganz lieben Grüßen
Martin
Gespeichert
mfg Martin
(martin3712)
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