Habe den Beitrag der Servicezeit Gesundheit des WDR gestern nur durch Zufall mitbekommen.
Es gibt ein Schweigerecht bei Schwerbehinderung!
Chronisch Kranke sind nicht verpflichtet bei einem Einstellungsgespräch Auskunft über ihre Schwerbehinderung zu geben.
Viele Grüße
Dietmar
Schwerbehinderungsgrad unter 50% ist laut Arbeitsamt nicht Schwerbehindert
Alles was unter 50% ist muss mann nicht ehrlich sein.
Mann muss nur irgend wann mal Sterben hieß es beim Arbeitsamt.
Der Herr ....... sagte mir persönlich alles was kein Ausweiß hat ist Fake, er kann es auch ein 40% vor machen..
Ich hatte kein Lust mehr ne scheiss Diskussion einzugehen.
Am ende des Gespräches hieß es wenn sie Krank sind, dann sind sie Krank.
Arzt ist Chef und Gott in Weiß
Ich hab es mit Schwerbehinderungs Sachen die Schnautze voll und hab aufgegeben. L.m.a.A.
Werde morgen auch eine schriftliche Kündigung zum VDK einreichen.
Bis jetzt eine Sinn von VDK habe ich nicht fest stellen können.
So sind halt Bourgeoisie Leute