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"Bessere Chancen für Diabetiker auf Anerkennung als Schwerbehinderte
Wer sich als Diabetiker mehr als einmal am Tag Insulin spritzen muss, kann sich Hoffnungen auf einen Schwerbehindertenausweis machen. In einer am Freitag mitgeteilten Entscheidung erklärte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Anhaltspunkte, nach denen der Grad der Behinderung (GdB) von Diabetes-Kranken bislang zumeist bestimmt wird, für zu oberflächlich. So müsse künftig der individuelle Therapieaufwand - also etwa die Häufigkeit von Insulinspritzen - stärker berücksichtigt werden (Az.: B 9/9a SB 10/06 R).
Aktuelle Politik Meldungen - Kassel (ddp). Wer sich als Diabetiker mehr als einmal am Tag Insulin spritzen muss, kann sich Hoffnungen auf einen Schwerbehindertenausweis machen. In einer am Freitag mitgeteilten Entscheidung erklärte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Anhaltspunkte, nach denen der Grad der Behinderung (GdB) von Diabetes-Kranken bislang zumeist bestimmt wird, für zu oberflächlich.
So müsse künftig der individuelle Therapieaufwand - also etwa die Häufigkeit von Insulinspritzen - stärker berücksichtigt werden (Az.: B 9/9a SB 10/06 R).
Derzeit bewerten Gutachter den Grad der Behinderung in der Regel nach einer Liste, die vor allem auf den Therapieerfolg abhebt. Für Fälle, in denen die Diabetes mit Diät und Insulinbehandlung «gut einstellbar» sei, ist dabei ein GdB von 40 vorgesehen. Einen GdB von 50 - und damit einen Anspruch auf Vergünstigungen für Schwerbehinderte - gibt es dagegen erst, wenn die Krankheit mit bewusster Ernährung und Insulinspritzen allein nur schwer in den Griff zu kriegen ist.
Im verhandelten Fall hatte sich der Kläger auf die Empfehlungen der Deutschen Diabetes-Gesellschaft berufen, nach denen schon bei zwei Injektionen pro Tag eine Schwerbehinderung zu bescheinigen sei. Diese konkrete Forderung machte sich das BSG zwar nicht zu eigen. Doch nach Anhörung von vier Sachverständigen befand der Senat, dass dem Diabetiker ein höherer Grad der Behinderung als 40 zustehen könnte. Es sei eine «differenzierte Beurteilung» nötig als nach den bislang geltenden «Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit» vorgesehen.
Für ein abschließendes Urteil aber fehlten dem Senat genaue Informationen über den Gesundheitszustand des Klägers. Deshalb verwiesen Deutschlands oberste Sozialrichter das Verfahren zurück an das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart.
Die Zahl der Diabetiker in Deutschland wird auf rund acht Millionen geschätzt. Wer mit einem GdB von 50 als schwerbehindert anerkannt ist, hat unter anderem Anspruch auf «Nachteilsausgleiche» wie eine Woche zusätzlichen Jahresurlaub, einen besseren Kündigungsschutz und Steuervergünstigungen.
ddp/jbk/stu
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