Das ist nahezu allen widerfahren (mir auch), die diese befristete Zusage für ein Jahr erhalten haben. Es gibt andere Einzelfallentscheidungen, die unbefristet waren und deshalb nicht davon betroffen sind.
Die TK hat wegen des bestätigten Urteils zu den CGMS-Systemen jetzt keinen Spielraum mehr, die Kosten auf "freiwilliger Basis" zu erstatten, halten sich aber an die noch laufenden Vereinbarungen zur Erstattung bis diese befristeten Zeiträume abgelaufen sind.
Es bleibt zu hoffen, dass zeitnah über die Aufnahme des FGM in den Hilfsmittelkatalog erreicht wird, dann können die KK wieder erstatten.
So bitter das auch ist: Ich nutze fast gar keine Teststreifen mehr, üblicherweise 2 pro Woche, selten mehr (wenn ich einen neuen Sensor gegenprüfe), d.h. die TK spart bei mir zukünftig enorm ein, denn ich lasse mir ja keine Streifen mehr verschreiben und zahle zukünftig die Sensoren aus eigener Tasche. Trotzdem ist der Komfortgewinn so elementar und der letzte HbA1c passte mit 6,2% (Referenzbereich bis 6,2) auch halbwegs (mit deutlich weniger Hypos brauche ich auch nicht zwingend die 5 vorm Komma).