Ich bin in einer GKV und zumindest hatten die sich das durch den MDK prüfen lassen, aber frag nicht nach den Fehlannahmen die die beim MDK hatten
Keine Nachfragen usw, und ich vermute auch keine Anfrage bei Abbott sonst hätten die anders urteilen müssen meiner Meinung nach.
Den Spaß hatte ich mal wieder mit dem Arbeitsamt.
Ich wollte Reha-Maßnahmen beantragen, bekam also einen Fragebogen, habe ihn ausgefüllt, ne Anlage geschrieben, weil die Felder nciht ausreichten, Befunde beigelegt... und von meiner Sachbearbeiterin eine Absage gesagt bekommen (nein, der Arzt hat mich nicht gesehen). Als ich etwas später bei meinem Arzt etwas frustriert davon berichte, meint er, daß das ohne schriftlichen Bescheid eh nicht rechtskräftig ist, und dann ja noch der Widerspruchs- und dann der Klageweg bleibt. da trapste die Nachtigall das erste Mal... ich habe also bei der AfA angerufen und eine schriftliche Version der Absage angefordert.
Was kam, war ein Antrag auf reha-Maßnahmen, den ich ausfüllen solle... da trapste es das zweite Mal.
Den Antrag ausgefüllt, wieder ne Anlage wegen zu kleienr Felder getippt, Befunde beigefügt und das ganze persönlich im Zimmer bei der Dame der Reha-Abteilung abgegeben... sie schnackte dann noch ein wenig, guckte in meine Akte im PC und meinte, mein Antrag sei ja abgelehnt und in mein ärztliches Gutachten könne sie nicht schauen, weil das ohne Arzt von ihr nicht angeschaut werden dürfe.
Nun gut... die Ablehnung kam flugs per Post. Ich habe also dagegen meinen Widerspruch formuliert und noch mal zur Sicherheit eine Kopie des zugrundeliegenden Gutachtens des Mediziners der AfA angefordert.
Im gesamten Gutachten taucht der Hauptpunkt meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht auf und es steht drunter "darf ohne Arzt geöffnet werden".
Da trapste es zum dritten Mal.
Derzeit warte ich auf Reaktion, telefonische Nachfrage ergab, daß das schon Wochen bis Monate dauern kann.
Für mich ist offensichtlich, daß da irgendwer eine Quote von Ablehnungen erfüllen wollte und dafür den kurzen Dienstweg gewählt hat, so daß mir auch die Rechtshilfsbelehrungen unterschlagen wurden und ich über meine Möglichkeiten vorsätzlich im Dunkeln gelassen wurde. Zudem hat man die Rechte zur Einsichtnahme fälschlich so gesetzt, daß die verantwortliche in der Reha-Abteilung auch keinen Einblick in den tatsächlichen Sachverhalt nehmen konnte.
Grüße
Anja